In einen Monat, am Sonnabend den 20.04.2024, wird an ausgewählten Punkten im Gemeindegebiet eine Übung der Gemeindefeuerwehr durchgeführt. Ziel ist hier, das Zusammenwirken der rückwärtigen Führungseinrichtung, unserer Ortsfesten Befehlsstelle, den Einsatzkräften vor Ort und der Leitstelle zu üben. Simuliert werden verschiedene Szenarien, welche im Zusammenhang mit einen fiktiven Unwetter stehen.
Dabei werden die Fahrzeuge der einzelnen Ortsfeuerwehren unter Nutzung von Sonder- und Wegerecht ihre Fahrten durchführen. Wir bitten Sie dies entsprechend zu beachten!
Wir sind auch im Notfall an diesen Wochenende für Sie da!
Bitte wählen Sie, wie gewohnt, den Notruf 112.
Wir geben euch an diesen Tag über die verschiedenen Aktivitäten einen exklusiven Einblick. Folgt uns dafür einfach auf unserer neuen Instagram Seite!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Die Rauchmelderpflicht gilt in Sachsen seit dem 01.01.2016 in neu errichteten und umgebauten Wohnungen und Eigenheimen. Bis Ende 2023 mussten jetzt auch alle bestehenden Wohnräume mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Verpflichtung gilt sowohl für vermietete als auch selbstgenutzte Wohnungen und Wohnhäuser in Schlafräumen und Kinderzimmern als auch in Fluren, die zu diesen Räumen führen. Speziell in Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht darüber hinaus in allen anderen Gebäuden auch für zum Schlafen bestimmte Räume und für Flure die zu diesen Aufenthaltsräumen führen.
Die Landesbauordnung regelt dabei Termine und Fristen sowie einige Details zur Installation und Wartung. Zuständig für die Installation der Melder ist der Eigentümer, unabhängig ob im selbstgenutzten oder vermieteten Wohnraum.
Wir als Gemeindewehrleitung wollen über die Neuerungen informieren und Ihnen bei Fragen mit Rat zur Seite stehen.
Fristen:
Mit freundlichen Grüßen
Monty Erler
Gemeindewehrleiter FF Bobritzsch-Hilbersdorf